Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für VigiLOG
Version 2026-07-30.3 · gültig ab 30. Juli 2026
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1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die entgeltliche Nutzung von VigiLOG durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die den Vertrag mit einer deutschen Rechnungsanschrift abschließen.
VigiLOG wird nicht Verbrauchern angeboten. Wer den Bestellvorgang ausführt, bestätigt, für das angegebene Unternehmen vertretungsberechtigt zu handeln.
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge
Der Vertrag besteht aus der im Bestellvorgang angezeigten Tarif- und Preisübersicht, der Leistungsbeschreibung in der bei Bestellung bezeichneten Version und diesen AGB. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.
Datenschutzhinweise beschreiben die Verarbeitung personenbezogener Daten und sind keine Gegenleistung oder Leistungszusage.
3. Vertragsschluss
Die Tarifdarstellung ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde gibt sein Angebot durch die ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichnete Bestätigung auf der Stripe-Zahlungsseite ab.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn VigiLOG sowohl die deutsche Rechnungsanschrift aus dem signierten Stripe-Checkout-Ereignis als auch die zugehörige aktive Stripe-Subscription über eine signierte technische Bestätigung von Stripe verarbeitet hat. Die Vertragsbestätigung wird anschließend elektronisch bereitgestellt. Eine bloße Browser-Rückkehr von Stripe begründet keinen Vertrag und keine Freischaltung.
Der Vertragstext und die bei Bestellung akzeptierten Dokumentversionen werden dem Unternehmenskonto zugeordnet gespeichert. Der Kunde soll die bereitgestellten Dokumente für seine Unterlagen speichern oder ausdrucken.
4. Preise, Abrechnung und Steuern
Der Kunde wählt im Bestellvorgang entweder einen monatlichen oder einen jährlichen Abrechnungszeitraum. Es gilt der dort serverseitig ausgewählte Tarifpreis in Euro. Monatsbeiträge werden monatlich im Voraus, Jahresbeträge jährlich im Voraus fällig. Der Jahrespreis entspricht zehn Monatsbeiträgen. Zusätzlich anfallende Steuern und der insgesamt fällige Betrag werden vor der verbindlichen Bestätigung auf der Stripe-Zahlungsseite ausgewiesen.
Die Abrechnung und Zahlungsabwicklung erfolgen über Stripe. Der Kunde hält seine Rechnungs-, Steuer- und Zahlungsdaten richtig und aktuell.
5. Laufzeit, Verlängerung, Tarifwechsel und Kündigung
Das Abonnement beginnt mit dem bestätigten monatlichen oder jährlichen Abrechnungszeitraum. Es verlängert sich jeweils automatisch um dieselbe Periode, sofern es nicht zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird.
Die ordentliche Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Bei einem im Voraus gezahlten Jahresbetrag erfolgt bei einer ordentlichen Kündigung regulär keine anteilige Erstattung; der Zugang bleibt bis zum Ende des Jahresabrechnungszeitraums bestehen.
Tarifwechsel sind im Self-Service nur innerhalb desselben Abrechnungsintervalls möglich. Höherstufungen können sofort mit anteiliger Abrechnung, Wechsel in einen niedrigeren Tarif grundsätzlich zum bestätigten Periodenende wirksam werden. Ein Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung erfolgt ausschließlich über den Support. Maßgeblich ist jeweils die von Stripe signiert bestätigte Subscription-Änderung.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zwingende gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde schützt Zugangsdaten, vergibt Zugriffe nur an berechtigte Personen und informiert VigiLOG unverzüglich über vermuteten Missbrauch. Er hält Stamm-, Rechnungs- und Watchlist-Daten richtig und rechtmäßig.
Der Kunde prüft Hinweise eigenverantwortlich anhand der amtlichen oder sonst maßgeblichen Quelle. VigiLOG ersetzt weder rechtliche, steuerliche noch wirtschaftliche Beratung und trifft keine Entscheidungen für den Kunden.
7. Verfügbarkeit, Wartung und Quellen
VigiLOG schuldet die in der Leistungsbeschreibung definierte Anwendung, nicht die lückenlose, fehlerfreie oder echtzeitnahe Verfügbarkeit externer Quellen. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und nicht beeinflussbare Störungen externer Dienste können die Nutzung zeitweise einschränken.
Erkannte erhebliche Störungen werden im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren bearbeitet. Eine bestimmte Service-Level-Zusage gilt nur, wenn sie individuell in Textform vereinbart wurde.
8. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht, VigiLOG im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Rechte an Software, Gestaltung und Dokumentation verbleiben beim Anbieter oder jeweiligen Rechteinhaber.
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
9. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam abweichend geregelt ist. Der Kunde meldet nachvollziehbare Mängel unverzüglich und ermöglicht eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung.
VigiLOG haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, übernommener Garantie und nach zwingendem Produkthaftungsrecht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten von Organen, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
10. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Löschung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und, soweit VigiLOG personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, nach einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Nach Vertragsende werden Kundendaten nach Maßgabe gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und der vereinbarten Export- oder Löschprozesse gelöscht oder anonymisiert. Der Kunde ist für rechtzeitige Exporte verantwortlich, soweit eine Exportfunktion vereinbart oder bereitgestellt ist.
11. Änderungen
Änderungen von Preis, Leistungsumfang oder Vertragsbedingungen für laufende Verträge bedürfen einer transparenten Mitteilung und einer wirksamen vertraglichen Grundlage. Schweigen gilt nicht allein aufgrund dieser AGB als Zustimmung zu wesentlichen Änderungen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz.